Aktualisiert 19/09/2024
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Artikel 4 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Artikel 4

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 9. März 2022.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 2. Juni 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN