Aktualisiert 19/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 3 - Übergangsbestimmung

Artikel 3

Übergangsbestimmung

Vor dem 9. September 2021 vereinbarte handelsübliche Bedingungen für Clearingdienste werden überprüft und gegebenenfalls zur Erfüllung der im Anhang festgelegten Anforderungen bis zum 9. September 2022 geändert.