Aktualisiert 19/09/2024
In Kraft

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Artikel 3

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 25. April 2019

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER