Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft seit 22/05/2019

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
02/05/2019
Durchführungsbeschluss 2019/684 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsbeschluss 2019/684

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/684 der Kommission vom 25. April 2019 über die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Rechts-, Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen Japans für der Aufsicht der japanischen Finanzaufsichtsbehörde (Japan Financial Services Agency) unterliegende Derivategeschäfte mit den Bewertungs-, Streitbeilegungs- und Einschussanforderungen in Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Text von Bedeutung für den EWR)

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