Durchführungsbeschluss (EU) 2019/684 der Kommission vom 25. April 2019 über die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Rechts-, Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen Japans für der Aufsicht der japanischen Finanzaufsichtsbehörde (Japan Financial Services Agency) unterliegende Derivategeschäfte mit den Bewertungs-, Streitbeilegungs- und Einschussanforderungen in Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Text von Bedeutung für den EWR)