Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 29/04/2024
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Artikel 23 - Mechanismen zur Gewährleistung der Datenverfügbarkeit

Artikel 23

Mechanismen zur Gewährleistung der Datenverfügbarkeit

Ein Antrag auf Registrierung als Transaktionsregister enthält eine Beschreibung der Ressourcen, Methoden und Kanäle, die der Antragsteller nutzt, um gemäß Artikel 81 Absätze 1, 3 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 Zugang zu Informationen zu gewähren, sowie:

a) 

ein Verfahren für die Berechnung der aggregierten Positionen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 151/2013 ( 5 ) sowie eine Beschreibung der Ressourcen, Methoden und Kanäle, die das Transaktionsregister nutzt, um gemäß Artikel 81 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 für die Öffentlichkeit den Zugang zu seinen Daten zu erleichtern, und der Aktualisierungshäufigkeit, einschließlich einer Kopie etwaiger diesbezüglicher Handbücher und interner Grundsätze;

b) 

eine Beschreibung der Ressourcen, Methoden und Einrichtungen, die das Transaktionsregister nutzt, um für die einschlägigen Behörden den Zugang zu seinen Daten über die Einzelheiten von Derivatekontrakten gemäß Artikel 81 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zu erleichtern, ein Protokoll über die IT-Probleme bei den Transaktionsregistern, die sich auf die Qualität der den einschlägigen Behörden gemäß Artikel 81 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zur Verfügung gestellten Daten auswirken, und die Beschreibung der Aktualisierungshäufigkeit sowie der Kontrollen und Überprüfungen, die das Transaktionsregister möglicherweise für die Prozesse der Zugangsfilterung einrichtet, samt einer Kopie jeglicher diesbezüglichen Handbücher und internen Verfahren;

c) 

ein Verfahren sowie eine Beschreibung der Ressourcen, Methoden und Kanäle, die das Transaktionsregister nutzt, um gemäß Artikel 80 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 die zeitnahe strukturierte und umfassende Erfassung von Daten von Gegenparteien und den Zugang zu seinen Daten für Gegenparteien von Derivaten zu erleichtern, einschließlich einer Kopie der diesbezüglichen Handbücher und internen Grundsätze.


( 5 ) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 151/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die von Transaktionsregistern zu veröffentlichenden und zugänglich zu machenden Daten sowie operationelle Standards für die Zusammenstellung und den Vergleich von Daten sowie den Datenzugang (ABl. L 52 vom 23.2.2013, S. 33).