Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 4 - Methode zur Berechnung einer signifikanten Wertminderung bei Derivaten

Artikel 4

Methode zur Berechnung einer signifikanten Wertminderung bei Derivaten

Bei Finanzinstrumenten, die unter die in Anhang I Abschnitt C Nummern 4 bis 10 der Richtlinie 2004/39/EG aufgeführten Derivat-Gattungen fallen und deren einziges Basisinstrument ein an einem Handelsplatz gehandeltes Finanzinstrument ist, für das eine signifikante Wertminderung gemäß Artikel 2 oder Artikel 3 spezifiziert wurde, wird eine signifikante Wertminderung unter Bezugnahme auf die signifikante Wertminderung bei dem betreffenden Basisinstrument berechnet.