Aktualisiert 05/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
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Artikel 8 - Beschluss 2020/1804

Artikel 8

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 27. November 2020

Für die Kommission

Virginijus SINKEVIČIUS

Mitglied der Kommission