Artikel 4
Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „elektronische Displays“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2028.
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Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „elektronische Displays“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2028.