Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 4 - Beschluss 2013/641/EU

Artikel 4

Die Kriterien und die zugehörigen Beurteilungs- und Prüfanforderungen haben ab dem 7. November 2013 vier Jahre lang Gültigkeit.