Aktualisiert 05/02/2025
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Anlage 2 - Beschluss 2013/641/EU

Anlage 2

Anforderungen an wasserlose Urinale und Prüfmethoden

1.   Anforderungen an wasserlose Urinale

Wasserlose Urinale müssen allen nachstehend aufgeführten Prüfungen unterzogen werden:

Prüfung der statischen Belastbarkeit,

Ablaufprüfung,

Prüfung der Dichtheit und

Prüfung von Geruch- und Wasserdichtheit.

2.   Prüfmethoden für wasserlose Urinale

2.1.   Prüfung der statischen Belastbarkeit

Wasserlose Urinale gelten als den Anforderungen der Prüfung der statischen Belastbarkeit entsprechend, wenn sie bei einer Prüfung der statischen Belastbarkeit die Kriterien erfüllen, die den in der Norm EN 13407 genannten Kriterien vergleichbar sind. Gleichwertige Methoden werden anerkannt.

2.2.   Ablaufprüfung

Wasserlose Urinale gelten als den Anforderungen der Ablaufprüfung entsprechend, wenn sie bei einer Ablaufprüfung die Kriterien erfüllen, die den in der Norm EN 14688 genannten Kriterien vergleichbar sind. Da die in der Norm EN 14688 vorgesehene Prüfung für Waschbecken gilt, werden Änderungen der Prüfung zur Anpassung an die Prüfung von wasserlosen Urinalen anerkannt. Gleichwertige Methoden werden anerkannt.

2.3.   Prüfung der Dichtheit

Wasserlose Urinale gelten als den Anforderungen der Dichtheitsprüfung entsprechend, wenn gewährleistet ist, dass sämtliche in das Urinal gegossene Flüssigkeit nur durch den Ablauf ausgespült wird. Bei dieser Prüfung ist gefärbtes Wasser zu verwenden, um potenzielle Undichtigkeiten feststellen zu können. Gleichwertige Methoden werden anerkannt.

Alternativ gelten wasserlose Urinale als den Anforderungen der Dichtheitsprüfung entsprechend, wenn sie bei einer Bestimmung der Wasseraufnahme die Kriterien erfüllen, die den in der Norm EN 13407 genannten Kriterien vergleichbar sind. Gleichwertige Methoden werden anerkannt.

2.4.   Prüfung der Rückflussverhinderung von Faulgasen und Wasser

Wasserlose Urinale gelten als den Anforderungen der Prüfung der Rückflussverhinderung von Faulgasen und Wasser entsprechend, wenn sie bei einer Prüfung der Rückflussverhinderung von Faulgasen bzw. des Widerstands des Geruchverschlusses gegen Druckbeaufschlagung, die den in der Norm EN 1253-2 vorgesehenen Prüfungen vergleichbar ist, die Kriterien für die Geruchdichtheit und für den Widerstand des Geruchverschlusses gegen Druckbeaufschlagung, die den in der Norm EN 1253-1 genannten Kriterien vergleichbar sind, erfüllen. Gleichwertige Methoden werden anerkannt.