Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 10 - Delegierte Verordnung 946/2012

Artikel 10

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 12. Juli 2012

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO