Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft seit 19/10/2012

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
16/10/2012
Delegierte Verordnung 946/2012 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 946/2012

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 946/2012 der Kommission vom 12. Juli 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Verfahrensvorschriften für von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Ratingagenturen auferlegte Geldbußen, einschließlich der Vorschriften über das Recht auf Verteidigung und Fristen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - Recht auf Anhörung durch den UntersuchungsbeauftragtenArtikel 3 - Recht auf Anhörung durch das ESMA-Aufsichtsorgan in Bezug auf Geldbußen und AufsichtsmaßnahmenArtikel 4 - Recht auf Anhörung durch das ESMA-Aufsichtsorgan in Bezug auf ZwangsgelderArtikel 5 - Akteneinsicht und Verwendung der UnterlagenArtikel 6 - Verjährungsfristen für die Verhängung von SanktionenArtikel 7 - VollstreckungsverjährungArtikel 8 - Erhebung von Geldbußen und ZwangsgeldernArtikel 9 - Berechnung der Fristen, Daten und TermineArtikel 10