Artikel 3
Das in Bermuda geltende Aufsichtssystem für die Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in einer Gruppe wird als den Anforderungen gemäß Titel III der Richtlinie 2009/138/EG gleichwertig betrachtet, mit Ausnahme der Vorschriften für firmeneigene Versicherungsunternehmen und Special Purpose Insurers.