Artikel 1
Das in Bermuda geltende Solvabilitätssystem für die Rückversicherungstätigkeiten von Unternehmen mit Sitz in Bermuda wird als den Anforderungen gemäß Titel I der Richtlinie 2009/138/EG gleichwertig betrachtet, mit Ausnahme der Vorschriften für firmeneigene Versicherungsunternehmen und Special Purpose Insurers.