Artikel 2
Das in Bermuda geltende Aufsichtssystem für die Versicherungstätigkeiten von Unternehmen mit Sitz in Bermuda wird als den Anforderungen gemäß Titel I Kapitel VI der Richtlinie 2009/138/EG gleichwertig betrachtet, mit Ausnahme der Vorschriften für firmeneigene Versicherungsunternehmen und Special Purpose Insurers.