Aktualisiert 05/02/2025
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Artikel 8 - Durchführungsverordnung 2015/499

Artikel 8

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. März 2015

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER