Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 26/03/2015

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
25/03/2015
Durchführungsverordnung 2015/499 veröffentlicht im ABl.
31/10/2014
EIOPA-BoS-14/140
Finaler Entwurf veröffentlicht
01/04/2014
EIOPA-CP-14/004
Konsultation veröffentlicht
01/04/2014
EIOPA-CP-14/013
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2015/499

Durchführungsverordnung (EU) 2015/499 der Kommission vom 24. März 2015 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Verfahren zur aufsichtlichen Genehmigung der Verwendung ergänzender Eigenmittelbestandteile gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Allgemeine Merkmale des AntragsArtikel 2 - AnschreibenArtikel 3 - Belege für den Betrag oder die Methode Artikel 4 - Nachweise bezüglich der Kriterien für die Genehmigung Artikel 5 - Beurteilung des AntragsArtikel 6 - Entscheidung über den AntragArtikel 7 - Änderung des genehmigten Betrags oder Aufhebung der Genehmigung der MethodeArtikel 8 - Inkrafttreten