Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 85 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 85

Die Voraussetzungen für eine Kategorisierung der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft sind, dass sich das Risiko der betreffenden Positionen aufgrund der Steuererhebungsrechte der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft nicht vom Risiko der Positionen gegenüber dem Zentralstaat unterscheidet, und dass spezielle institutionelle Vorkehrungen getroffen wurden, die eine Verringerung des Ausfallrisikos bewirken.