Artikel 347
Antrag auf Verwendung eines gruppeninternen Modells
Anträge auf Verwendung eines gruppeninternen Modells enthalten folgende Unterlagen und Angaben:
die gemäß Artikel 343 Absatz 5 im Zusammenhang mit der Verwendung eines internen Modells zur Berechnung der konsolidierten Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe verlangten Unterlagen und Angaben. In Bezug auf Artikel 343 Absatz 5 Buchstabe a Ziffer i umfasst die Dokumentation zudem eine Liste aller Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die die Verwendung des gruppeninternen Modells zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung beantragen;
die gemäß Titel I Kapitel VI Abschnitt 4 Unterabschnitt 3 der Richtlinie 2009/138/EG im Zusammenhang mit der Verwendung eines internen Modells zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung für jedes Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Gruppe, das die Verwendung des gruppeninternen Modells zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung beantragt, verlangten Unterlagen. Das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen kann sich zu diesem Zweck auf Unterlagen beschränken, deren Inhalt nicht bereits in den vom beteiligten Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen gemäß Buchstabe a vorgelegten Unterlagen enthalten ist.