Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen (2)
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Artikel 316 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 316

Aggregierte statistische Daten

1.  
Die offen zu legenden aggregierten statistischen Daten zu Schlüsselaspekten der Anwendung des Aufsichtsrahmens umfassen die in Anhang XXI aufgeführten Informationen.
2.  
Ab dem 31. Dezember 2020 werden die Daten der vier vorangegangenen Jahre offengelegt. Bis zum 31. Dezember 2020 enthalten die Offenlegungen die Daten aller vorangegangenen Jahre ab dem 1. Januar 2016.