Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen (2)
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Artikel 270 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 270

Compliance-Funktion

 1.  
Die Compliance-Funktion von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen arbeitet Compliance-Leitlinien und einen Compliance-Plan aus. Im Rahmen der Compliance-Leitlinien werden Zuständigkeiten, Befugnisse und Berichtspflichten der Compliance-Funktion festgelegt. Im Compliance-Plan werden die geplanten Tätigkeiten der Compliance-Funktion dargelegt, wobei alle relevanten Tätigkeitsbereiche der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie ihr Compliance-Risiko berücksichtigt werden.
2.  
Zu den Pflichten der Compliance-Funktion zählen die Bewertung der Angemessenheit der vom Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung einer Non-Compliance.