Artikel 269
Risikomanagement-Funktion
Die Risikomanagement-Funktion umfasst alle folgenden Aufgaben:
Unterstützung des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans und anderer Funktionen bei der effektiven Handhabung des Risikomanagementsystems;
Überwachung des Risikomanagementsystems;
Überwachung des allgemeinen Risikoprofils des Unternehmens als Ganzes;
detaillierte Berichterstattung über Risikoexponierungen und Beratung des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans in Fragen des Risikomanagements, unter anderem in strategischen Belangen, die die Unternehmensstrategie, Fusionen und Übernahmen oder größere Projekte und Investitionen betreffen;
Ermittlung und Bewertung sich abzeichnender Risiken und Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Risikomanagement-Funktion erfüllt alle folgenden Anforderungen:
die Anforderungen gemäß Artikel 44 Absatz 5 der Richtlinie 2009/138/EG;
enge Zusammenarbeit mit den Nutzern der Ergebnisse des internen Modells;
enge Zusammenarbeit mit der versicherungsmathematischen Funktion.