Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 25 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 25

Getrennte Berechnung der künftigen Überschussbeteiligungen

Bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen wird der Wert der künftigen Überschussbeteiligungen von den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen getrennt bestimmt.