Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 205 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 205

Allgemeine Bestimmungen

Die Anpassung nach Artikel 103 Buchstabe c der Richtlinie 2009/138/EG für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern entspricht der Summe folgender Posten:

(a) 

der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen;

(b) 

der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern.