Artikel 205
Allgemeine Bestimmungen
Die Anpassung nach Artikel 103 Buchstabe c der Richtlinie 2009/138/EG für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern entspricht der Summe folgender Posten:
(a)
der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen;
(b)
der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern.