Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 30/07/2010
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 16 - Berechnungsmethode für die frühere Wertentwicklung

Artikel 16

Berechnungsmethode für die frühere Wertentwicklung

Die Berechnungen der früheren Wertentwicklung stützen sich auf den Nettoinventarwert des OGAW und gehen davon aus, dass die auszuschüttenden Erträge des Fonds wieder angelegt wurden.