Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 30/07/2010
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen für Artikel 75 Absatz 2, Artikel 78 Absätze 2 bis 5 und Artikel 81 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG festgelegt.