Artikel 12
Standardvereinbarungen für den Prüfbericht
Die Mitgliedstaaten verlangen, dass die in Artikel 60 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG genannte Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW in Bezug auf Standardvereinbarungen für den Prüfbericht Folgendes enthält:
a) haben Feeder- und Master-OGAW die gleichen Rechnungsjahre, Abstimmung der Erstellung der regelmäßigen Berichte;
b) haben Feeder- und Master-OGAW unterschiedliche Rechnungsjahre, Vorkehrungen für die Übermittlung aller erforderlichen Informationen durch den Master-OGAW an den Feeder-OGAW, damit dieser seine regelmäßigen Berichte rechtzeitig erstellen kann, und um sicherzustellen, dass der Wirtschaftsprüfer des Master-OGAW in der Lage ist, zum Abschlusstermin des Feeder-OGAW einen Ad-hoc-Bericht gemäß Artikel 62 Absatz 2 Unterabsatz 1der Richtlinie 2009/65/EG zu erstellen.