Artikel 44
Verfahren für die Ermittlung des Wertes von OTC-Derivaten
Für die Zwecke von Absatz 1 werden von den Verwaltungsgesellschaften Vorkehrungen und Verfahren festgelegt, umgesetzt und aufrechterhalten, die eine geeignete, transparente und faire Bewertung der OGAW-Risiken aus OTC-Derivaten sicherstellen.
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften sicherzustellen, dass der beizulegende Zeitwert von OTC-Derivaten angemessen, präzise und unabhängig bewertet wird.
Die Bewertungsvorkehrungen und -verfahren sind der Art und Komplexität der betreffenden OTC-Derivate angemessen und stehen in einem angemessenen Verhältnis dazu.
Schließen die Vorkehrungen und Verfahren für die Bewertung von OTC-Derivaten die Durchführung bestimmter Aufgaben durch Dritte ein, müssen die Verwaltungsgesellschaften die in Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 23 Absatz 4 Unterabsatz 2 niedergelegten Anforderungen erfüllen.