Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Durchführungsbeschluss 2020/589

Artikel 1

Der Independent Regulatory Board for Auditors von Südafrika erfüllt Anforderungen, die für die Zwecke der Weitergabe von Arbeitspapieren oder anderen Dokumenten und von Inspektions- und Untersuchungsberichten gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Richtlinie 2006/43/EG als im Sinne von Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der genannten Richtlinie als angemessen angesehen werden.