Durchführungsbeschluss (EU) 2020/589 der Kommission vom 23. April 2020 über die Angemessenheit der zuständigen Stelle der Republik Südafrika gemäß der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 2026) (Text von Bedeutung für den EWR)