Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 30/04/2020

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
30/04/2020
Durchführungsbeschluss 2020/589 veröffentlicht im ABl.
Suche im Rechtsakt

Durchführungsbeschluss 2020/589

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/589 der Kommission vom 23. April 2020 über die Angemessenheit der zuständigen Stelle der Republik Südafrika gemäß der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 2026) (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2Artikel 3Artikel 4