Artikel 1
Das Public Company Accounting Oversight Board der Vereinigten Staaten von Amerika und die Securities and Exchange Commission der Vereinigten Staaten von Amerika erfüllen Anforderungen, die für die Zwecke der Weitergabe von Arbeitspapieren oder anderen Dokumenten und von Inspektions- und Untersuchungsberichten im Sinne des Artikels 47 Absatz 1 der genannten Richtlinie gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2006/43/EG als angemessen angesehen werden.