Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Diese delegierte Verordnung legt detaillierte Vorschriften für die Durchführung des Artikels 9 Absatz 6b, des Artikels 13 Absatz 1a Buchstaben a und b sowie des Artikels 13 Absatz 4 der Richtlinie 2004/109/EG fest.