Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2015
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 1b

Artikel 1b

Die von Drittländern für die Umstellung auf IFRS öffentlich bekannt gegebenen Termine gelten als Stichtag, an dem die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze dieser Drittländer erlischt.