2008/961/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. Dezember 2008 über die Verwendung der nationalen Rechnungslegungsgrundsätze bestimmter Drittländer und der International Financial Reporting Standards durch Wertpapieremittenten aus Drittländern bei der Erstellung ihrer konsolidierten Abschlüsse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8218) (Text von Bedeutung für den EWR)