Aktualisiert 09/03/2025
In Kraft

Fassung vom: 27/12/2022
Änderungen
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Artikel 64 - Verordnung 2022/2554 (DORA)

Artikel 64

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 17. Januar 2025.

Diese Verordnung ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.