Aktualisiert 07/09/2024
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Artikel 63 - Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1011

Artikel 63

Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1011

In Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/1011 wird folgender Absatz angefügt:

„(6)

Für kritische Referenzwerte verfügt ein Administrator über eine solide Verwaltung und Rechnungslegung, interne Kontrollmechanismen, effiziente Verfahren für die Risikobewertung sowie wirksame Kontroll- und Sicherheitsmechanismen für den Betrieb von IKT-Systemen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates (*5).