Artikel 51
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 10. November 2021.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 7. Oktober 2020.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
D.M. SASSOLI
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. ROTH