Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 1 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 1 - Verordnung 2019/1238 (PEPP)

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Registrierung, die Herstellung, den Vertrieb und die Beaufsichtigung privater Altersvorsorgeprodukte festgelegt, die in der Union unter der Bezeichnung „Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt“ oder „PEPP“ vertrieben werden.