Artikel 71
Verarbeitung personenbezogener Daten
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung nehmen die PEPP-Anbieter, die PEPP-Vertreiber und die zuständigen Behörden ihre Aufgaben für die Zwecke dieser Verordnung im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie 2002/58/EG wahr. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EIOPA im Rahmen dieser Verordnung erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725.