Artikel 46
Alle Risikominderungstechniken, unabhängig davon, ob sie im Rahmen des Basis-PEPP oder alternativer Anlageoptionen angewandt werden, müssen tragfähig, solide und mit dem Risikoprofil der entsprechenden Anlageoption vereinbar sein.
Die anwendbaren Risikominderungstechniken enthalten unter anderem Bestimmungen über
die allmähliche Angleichung der Anlagenaufteilung zur Minderung der finanziellen Risiken von Anlagen für Jahrgänge, die der verbleibenden Dauer entsprechen (Lebenszyklusstrategie);
das Anlegen von Reserven aus Beiträgen oder Anlagerenditen, die gerecht und transparent auf die PEPP-Sparer aufgeteilt werden, um Anlageverluste zu mindern; oder
die Verwendung geeigneter Garantien zum Schutz vor Anlageverlusten.
Die EIOPA übermittelt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 15. August 2020.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zu erlassen, um die vorliegende Verordnung zu ergänzen.