Artikel 65
Bezugnahmen auf die Richtlinie 2013/36/EU in anderen Rechtsakten der Union
Für die Zwecke der Beaufsichtigung und Abwicklung von Wertpapierfirmen gelten Bezugnahmen auf die Richtlinie 2013/36/EU in anderen Rechtsakten der Union als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.