Artikel 21
Anforderungen in Bezug auf die Standardisierung
Wurde ein Beitreibungsbescheid oder eine Mitteilung über die vorzeitige Fälligstellung zugestellt, so
dürfen in der Verbriefungszweckgesellschaft keine Geldbeträge zurückbehalten werden, die das übersteigen, was notwendig ist, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der Verbriefungszweckgesellschaft oder die ordnungsgemäße Rückzahlung der Anleger gemäß den Vertragsbedingungen der Verbriefung sicherzustellen, es sei denn, außergewöhnliche Umstände erfordern im besten Interesse der Anleger die Zurückbehaltung eines Betrags für Ausgaben, um zu verhindern, dass sich die Kreditqualität der zugrunde liegenden Risikopositionen verschlechtert;
werden die Tilgungseingänge aus den zugrunde liegenden Risikopositionen im Wege einer sequentiellen Amortisierung der Verbriefungspositionen je nach Seniorität der jeweiligen Risikoposition an die Anleger weitergereicht;
darf die Rückzahlung der Verbriefungspositionen nicht in umgekehrter Reihenfolge zu ihrer Seniorität erfolgen; und
dürfen keine Bestimmungen gelten, die eine automatische Liquidation der zugrunde liegenden Risikopositionen zum Marktwert erfordern.
Bei revolvierenden Verbriefungen sind in die Unterlagen zu der Transaktion geeignete Klauseln der vorzeitigen Rückzahlung oder auslösende Ereignisse für die Beendigung der revolvierenden Periode aufzunehmen, die zumindest folgende Ereignisse umfassen:
Verschlechterung der Kreditqualität der zugrunde liegenden Risikopositionen auf beziehungsweise unter einen im Voraus festgelegten Schwellenwert;
Insolvenz des Originators oder des Forderungsverwalters;
Absinken des Werts der zugrunde liegenden Risikopositionen, die von der Verbriefungszweckgesellschaft gehalten werden, unter einen im Voraus festgelegten Schwellenwert (vorzeitiges Rückzahlungsereignis); und
nicht hinreichende Generierung neuer zugrunde liegender Risikopositionen, die über die im Voraus festgelegte Kreditqualität verfügen (auslösendes Ereignis für die Beendigung der revolvierenden Periode).
In den Unterlagen zu der Transaktion ist Folgendes eindeutig festzulegen:
die vertraglichen Verpflichtungen, Aufgaben und Zuständigkeiten des Forderungsverwalters sowie gegebenenfalls des Treuhänders und anderer Anbieter von Nebenleistungen;
die Verfahren und Zuständigkeiten, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass ein Ausfall oder eine Insolvenz des Forderungsverwalters nicht zu einer Beendigung der Forderungsverwaltung führt, wie etwa eine Vertragsbestimmung, wonach der Forderungsverwalter in solchen Fällen ersetzt werden kann; und
Bestimmungen, die den Ersatz von Derivatgegenparteien, Liquiditätsgebern und der kontoführenden Bank bei deren Ausfall, Insolvenz und gegebenenfalls bestimmten anderen Ereignissen vorsehen.