Artikel 29
Bewertung von Geldmarktfonds
Bei Anwendung der Bewertung zu Marktpreisen
wird der Vermögenswert eines Geldmarktfonds auf der vorsichtigen Seite des Geld-/Briefkurses bewertet, es sei denn, der Vermögenswert kann zum Mittelkurs glattgestellt werden,
wird ausschließlich auf Qualitätsmarktdaten zurückgegriffen; diese Daten werden anhand aller nachstehend genannten Faktoren bewertet:
Anzahl und Qualität der Gegenparteien;
Volumen und Umsatz des betroffenen Vermögenswerts im Markt;
Umfang der Emission und Anteil, den der Geldmarktfonds kaufen oder verkaufen will.
Das Modell muss eine präzise Schätzung des dem Vermögenswert des Geldmarktfonds inhärenten Wertes liefern und sich auf alle folgenden aktuellen Schlüsselfaktoren stützen:
Volumen und Umsatz des betroffenen Vermögenswerts im Markt;
Umfang der Emission und Anteil, den der Geldmarktfonds kaufen oder verkaufen will;
das mit dem Vermögenswert verbundene Markt-, Zins- und Kreditrisiko.
Bei Anwendung der Bewertung zu Modellpreisen wird die Methode der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht angewandt.
Die Methode der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten wird nur zur Bewertung eines Vermögenswerts eines LVNAV-Geldmarktfonds verwendet, wenn der gemäß den Absätzen 2, 3 und 4 berechnete Preis dieses Vermögenswerts nicht um mehr als 10 Basispunkte von dem gemäß Unterabsatz 1 dieses Absatzes berechneten Preis dieses Vermögenswertes abweicht. Bei einer solchen Abweichung muss der Preis des Vermögenswertes gemäß den Absätzen 2, 3 und 4 berechnet werden.