Artikel 29
Spezifische Bestimmungen über die Verwahrstelle eines ELTIF, der an Kleinanleger vertrieben wird
Die von der Verwahrstelle eines ELTIF verwahrten Vermögenswerte dürfen nur wiederverwendet werden, wenn:
die Wiederverwendung der Vermögenswerte für Rechnung des ELTIF erfolgt,
die Verwahrstelle den Weisungen des im Namen des ELTIF handelnden Verwalters des ELTIF Folge leistet,
die Wiederverwendung dem ELTIF zugutekommt und im Interesse der Anteilinhaber liegt und
die Transaktion durch liquide Sicherheiten hoher Qualität gedeckt ist, die der ELTIF aufgrund einer Vereinbarung über eine Vollrechtsübertragung erhalten hat.
Der Marktwert der in Unterabsatz 2 Buchstabe d genannten Sicherheiten ist jederzeit mindestens so hoch wie der Marktwert der wiederverwendeten Vermögenswerte zuzüglich eines Zuschlags.
Die in Unterabsatz 1 genannte Vereinbarung wird auf Anfrage und ohne Gebühren allen Anteilinhabern zugänglich gemacht. Werden sowohl der Master-ELTIF als auch der Feeder-ELTIF von dem gleichen Verwalter der ELTIF verwaltet, kann die Vereinbarung durch interne Regelungen für Geschäftstätigkeiten ersetzt werden, durch die sichergestellt wird, dass die Bestimmungen dieses Absatzes eingehalten werden.
Bei der Befolgung der Vorschriften dieses Absatzes darf weder die Verwahrstelle des Master-ELTIF noch die des Feeder-ELTIF eine Bestimmung verletzen, die die Offenlegung von Informationen einschränkt oder den Datenschutz betrifft, wenn derartige Bestimmungen vertraglich oder durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgesehen sind. Die Einhaltung der betreffenden Vorschriften darf für eine Verwahrstelle oder eine für diese handelnde Person keine Haftung nach sich ziehen.
Der Feeder-ELTIF oder — sofern zutreffend — der Verwalter des Feeder-ELTIF ist dafür zuständig, der Verwahrstelle des Feeder-ELTIF alle Informationen über den Master-ELTIF mitzuteilen, die für die Erfüllung der Pflichten der Verwahrstelle des Feeder-ELTIF erforderlich sind. Die Verwahrstelle des Master-ELTIF unterrichtet die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats des Master-ELTIF, der Feeder-ELTIF oder — sofern zutreffend — des Verwalters und der Verwahrstelle des Feeder-ELTIF unmittelbar über alle Unregelmäßigkeiten, die sie in Bezug auf den Master-ELTIF feststellt, die möglicherweise eine negative Auswirkung auf den Feeder-ELTIF haben können.