Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 10/01/2024
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Artikel 27 - Internes Bewertungsverfahren für ELTIF, die an Kleinanleger vertrieben werden können

Artikel 27

Internes Bewertungsverfahren für ELTIF, die an Kleinanleger vertrieben werden können

Der Verwalter eines ELTIF, dessen Anteile an Kleinanleger vertrieben werden können, unterliegt den in Artikel 16 Absatz 3 Unterabsätze 2 bis 5 und 7 sowie Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU festgelegten Anforderungen.