Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 10/01/2024
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Artikel 27 - Verordnung 2015/760 (ELTIF-Verordnung)

Artikel 27

Internes Bewertungsverfahren für ELTIF, die an Kleinanleger vertrieben werden können

Der Verwalter eines ELTIF, dessen Anteile an Kleinanleger vertrieben werden können, unterliegt den in Artikel 16 Absatz 3 Unterabsätze 2 bis 5 und 7 sowie Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU festgelegten Anforderungen.