Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 75 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 75 - Verordnung 909/2014 (CSDR)

Artikel 75

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung bis zum 18. September 2019 und erstellt einen allgemeinen Bericht über sie. In diesem Bericht werden insbesondere die in Artikel 74 Absatz 1 Buchstaben a bis k genannten Aspekte bewertet sowie die Frage, ob andere wesentliche Wettbewerbshindernisse im Zusammenhang mit den in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Dienstleistungen nicht hinreichend beachtet wurden, und die Frage, ob weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Auswirkungen des Ausfalls von Zentralverwahrern auf die Steuerzahler zu begrenzen. Die Kommission legt den Bericht, gegebenenfalls zusammen mit geeigneten Vorschlägen, dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.