ANHANG
VERZEICHNIS DER DIENSTLEISTUNGEN
ABSCHNITT A
Kerndienstleistungen der Zentralverwahrer
1. |
Erstmalige Verbuchung von Wertpapieren im Effektengiro („notarielle Dienstleistung“), |
2. |
Bereitstellung und Führung von Depotkonten auf oberster Ebene („zentrale Kontoführung“), |
3. |
Betrieb eines Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems („Abwicklungsdienstleistung“). |
ABSCHNITT B
Nichtbankartige Nebendienstleistungen der Zentralverwahrer, die kein Kredit- oder Liquiditätsrisiko bergen
Von den Zentralverwahrern erbrachte Dienstleistungen, die zur Verbesserung der Sicherheit, Effizienz und Transparenz der Wertpapiermärkte beitragen, umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich
1. |
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklungsdienstleistung, beispielsweise
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2. |
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der notariellen Dienstleistung und der zentralen Kontoführung, beispielsweise
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3. |
Einrichtung von Zentralverwahrer-Verbindungen, Angebot, Führung oder Betrieb von Depotkonten im Zusammenhang mit der Abwicklungsdienstleistung, Verwaltung von Sicherheiten, andere Nebendienstleistungen. |
4. |
Alle weiteren Dienstleistungen, beispielsweise
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ABSCHNITT C
Bankartige Nebendienstleistungen
Bankartige Nebendienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Kern- oder Nebendienstleistungen nach den Abschnitten A und B, beispielsweise
a) |
Bereitstellung von Geldkonten für Teilnehmer an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem und Inhaber von Depotkonten und Entgegennahme von Einlagen im Sinne des Anhangs I Nummer 1 der Richtlinie 2013/36/EU von diesen, |
b) |
Bereitstellung von Geldkrediten für eine Rückzahlung spätestens am folgenden Geschäftstag, Geldkredite zur Vorfinanzierung von Kapitalmaßnahmen sowie Wertpapierleihe im Sinne des Anhangs I Nummer 2 der Richtlinie 2013/36/EU an Inhaber von Depotkonten, |
c) |
Zahlungsdienste im Sinne des Anhangs I Nummer 4 der Richtlinie 2013/36/EU in Bezug auf Geld- und Devisengeschäfte, |
d) |
Bürgschaften und Kreditzusagen im Sinne des Anhangs I Nummer 6 der Richtlinie 2013/36/EU in Bezug auf Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte, |
e) |
Liquiditäts- und Finanzplanung in Bezug auf Devisen und Wertpapiere im Sinne des Anhangs I Nummer 7 Buchstaben b und e der Richtlinie 2013/36/EU im Zusammenhang mit dem Management der Wertpapierhandelsbestände von Teilnehmern. |