Aktualisiert 13/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 13/05/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 44 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 44 - Einhaltung des Unionsrechts

Artikel 44

Einhaltung des Unionsrechts

Der Ausschuss arbeitet im Einklang mit dem Unionsrecht, insbesondere mit nach dieser Verordnung erlassenen Beschlüssen des Rates und der Kommission.