Aktualisiert 04/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 119 - Richtlinie 2014/59/EU (BRRD)

Artikel 119

Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

In Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie 2004/25/EG wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Artikel 5 der vorliegenden Richtlinie im Fall eines Rückgriffs auf die in Titel IV der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (41) vorgesehenen Abwicklungsinstrumente, -befugnisse und -mechanismen nicht angewandt wird.