Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 84 - Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV)

Artikel 84

Zinsänderungsrisiko bei Geschäften des Anlagebuchs

Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass die Institute Systeme einführen, um das Risiko möglicher Zinsänderungen, die sich auf die im Anlagebuch erfassten Geschäfte auswirken, zu ermitteln, zu bewerten und zu steuern.